Die 50er Jahre Story — 25 Januar 2012

Verfasst von
Geschichte des Mutterschutzgesetzes

Zu Beginn der 50er Jahre hatte es Deutschland nicht leicht, um ehrlich zu sein hatte es niemand so wirklich leicht nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nach vorne zu blicken. Die ganze Welt lag nach sechs langen Jahren der Angst, Armut und Tyrannei in Trümmern und dennoch gab man nicht auf. Man wollte das Leben zurück, dass man in den 40er Jahren ausgibig genossen hatte und/oder wovon man an stillen Kriegstagen heimlich träumte.

Es war der 2. September 1945 an dem Japan – ein Mitglied des Dreimächtepakts – seine Kapitulation verkündete. Jeder wusste insgeheim, dass dieser Tag die Welt verändern wird und man behilt Recht: Der Kräfteaustausch zwischen den Dreimächtepakt und den Allierten ging an diesem gloarichen Datum zu Ende!

Der Krieg war vorbei und die lang ersehnten Vermissten, Soldaten, Familienväter und Söhne konnten endlich wieder zu Ihren Familien & Freunden zurückkehren. Doch wie es so ist, haben sich die Zeiten geändert, denn während der Kriegszeit mussten sich die Frauen und Mütter selbst helfen. Frauen waren die “stillen” Arbeitskräfte der 40er Jahre. Jeder Mann der nämlich in den Wehrdienst eingezogen wurde, musste seine Arbeitsstelle verlassen die mit einer Frau besetzt wurde. Fast 85% der Arbeiter zwischen 1939 und 1945 waren weiblich!

Desweiteren herrschte in der Nachkriegszeit ein reger Frauenüberschuss. Durch die vielen Kriegsopfer gab es fast 7,3 Millionen mehr Frauen als Männer, davon 2,5 Millionen Kriegswitwen mit ihren Kindern.  Die Einstellung der Menschen Anfang der 50er Jahren hatte nur eine Sprache “Frauen gehören zurück den den Herd!”, doch sie wollten sich ihre neu gewonne Selbstständigkeit nicht nehmen lassen! Im Gegenteil, endlich kämpften Frauen für ihre Rechte, dass Recht der Gleichberechtigung! Geschichtlich gilt der 1. Mai 1946 als Tag des ersten “Aufstand der Frauen“.

Man könnte behauptet, dass wahrlich zwei verschiedene Welten aufeinandere trafen. Männer, die sich nach dem Kriegsdienst nach Pflege durch die eigene Frau sehnten. Die nach tagelangen Waffenbeschuss und Niederlagen wenigsten Zuhause das Ruder in die Hand nehmen wollten oder die das Kriegsgrauen noch nicht verarbeitet haben und als wortlose Hüllen nach Hause kehrten.

Männer waren der Meinung, dass Frauen ihr wohlbefinden steigern müssten, doch Frauen sahen die Punkte in einem ganze anderen Licht. Die Frauen waren es nämlich  – die  gezeichnet von Hunger – Tag für Tag um Nahrung für ihre Kinder und sich selbst kämpften. Sie waren es, die zurückgelassen wurden und mit viel Kraft ein soziales Netzwerk der Hilfe & Fürsorge unter Mütter, Nachbarinnen oder Freudinnen aufgebaut hatten. Den Frauen in den fünfziger Jahren wurde nichts geschenkt, sie mussten als Alleinversorger der Familie standhalten. Zumal galten auch viele Kriegsheimkehrer als “nicht arbeitsfähig” und so musste auch weiterhin die Frau ihren Mann stehen.

Unser einstiger Bundeskanzler Willy Brant hat einmal im Rückblick auf die fünfziger Jahre, folgende Aussage getroffen: Die Emanzipation kam voran wie eine Schnecke auf Glatteis.” – Und so war es auch. Zwar nahm jeder Bundesbürger die Geschlechterhierarchie wahr, doch geändert hat sich bis Anfang der 60er Jahre wenig.

Das einzige was den Frauen vermehrt gestattet wurde, war es zu arbeiten, sich unter Wert zu verkaufen und sich als “Dazuverdienerin” betiteln zu lassen.

Frauen erbrachten zwar die gleiche Leistung wie Männer, doch verdient haben sie nur die Hälfte oder noch schlechter. Ein Karrieresprung war da natürlich auch ausgeschlossen, denn höhere Positionen durften nur durch Männer besetzt werden.

Auch die Kirche hatte in den 50er Jahren ein Wörtchen mitzureden und lehnten es ebenfalls ab, dass Frauen eine berufliche Karriere anstrebten.  Ihre Argumentation wurde durch die Schöpfergeschichte von Mann und Frau unterstrichen, in der Gott zuerst den Mann und danach die Frau erschuf. Ein Weltanschauung die teilweise bis heute noch praktiziert wird.

Andere wiederrum pochten auf die biologischen Unterschiede von Männlein und Weiblein. Da Frauen einen viel zierlicheren Körperbau als Männer besitzen, wurde ihnen ein erhöhtes Risiko von Gesundheitsschäden wie z.b. ständige Kreuzschmerzen, Senkfüße oder Hängeleib nachgesagt. Vorallem Schwangere und Mütter wurden gewarnt, dass sie ihr Kind im Mutterleib durch zusätzliche Arbeit schädigen könnten und sich bei Kindern ohne Mutter psychische Schäden entwickeln könnten. Anstatt also für Kinderbetreuungsangebote zu Sorgen, dass Mütter entlastet werden,  wurden solche Einrichtungen von der Regierung gänzlich abgelehnt.

“Rabenmütter” oder “Schlüsselkinder” – Bezeichnungen die sich aus dieser Zeit etabliert haben.

Erst 1952 – unter der Regierung von Konrad Adenauer, der Franz-Josef Wuermeling als Bundesminister für Familienfragen auserkoren hat – wurde offen über die Themen Frauenarbeit, Mütter mit Familie & werdene Mütter gesprochen. Minister Wuermeling der selbst Vater von fünf Kinder war, war meiner Meinung nach der richtige Ansprecher in Sachen Familienrecht. Dank ihm wurde nicht nur der berühmt berüchtigte “Wuermeling-Pass” (Rabatt für Kinder & Studenten), sondern auch das Mutterschutzgesetz eingeführt. Beschlossen wurde das “Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter” am 24. Januar 1952, dass in der Nacht zum 6. Februar 1952 schließlich in Kraft getreten ist.

Was regelt das Mutterschutzgesetzt?
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.” (Auszug aus der Mutterschutz Broschüre des bmfsfj)

Natürlich hat sich das Mutterschutzgesetz im Lauf der Jahrzehnte stetig gewandelt. Anfangs wurde während der Schutzzeit bzw. Mutterschaftsurlaubes (6 Wochen vor und nach der Geburt) der volle Lohnausgleich gezahlt. Eine Urlaubsanspruch für Vater gab es bis dato noch nicht und Kindergeld wurde erst ab 1955, ab dem dritten Kind in Höhe von 25 DM gezahlt.

Mittlerweile, seit 2001 wurde aus dem anfänglichen “Erziehungsurlaub” die “Elternzeit”, den streng genommen war es ja kein Urlaub. Außerdem können sich nun beide Elternteile gemeinsam freistellen lassen. Seit 2007 bekommen Mütter oder Väter in der Elternzeit ein 12 Monate lang gültiges einkommensabhängiges Elterngeld. Bleiben beide Elternteile auf eine bestimmte Zeit bei den Kindern, erhöht sich die Elterngeldzahlung sogar auf 14 Monate.

Von wegen “Früher war alles besser!”

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"Die Zukunft gehört denen, die an die Wahrhaftigkeit ihrer Träume glauben." - Ein Zitat von Eleanor Roosevelt. Soweit ich zurück denken kann, war ich schon immer ein Träumer. Ich habe mir immer eingebildet in eine Großstadt zu ziehen und ich hab es getan. Ich wollte aus meinem tristen Alltag entgleißen und hab es getan. Ich wollte das Leben leben, dass ich immer für richtig hielt und habe es getan. Ich bin der beste Beweis, dass Träume war werden können, wenn man an ihnen festhält .. So wie ich heute an meinen Blog festhalte und weiß, dass er einst mehr als nur eine handvoll Menschen erreicht. (Mehr Info's über mich findet ihr unter dem Kategoriepunkt "Gestatten"!)

(1) Reader Comment

  1. Super, endlich ein gut geschriebener Post, vielen Dank. Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Generell finde ich den Blog gut zu lesen und leicht zu verstehen.

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